Entsorgen von Feststoffen
Feststoffe zur Entsorgung fallen insbesondere in Kfz-Werkstätten an. Ölfilter, Luftfilter, Reifen und Batterien stellen klassische Feststoffe dar und müssen regelmäßig entsorgt werden. Dabei werden auch Putzlappen benötigt, die nicht einfach mit dem gewöhnlichen Abfall entsorgt werden können, sondern als ölhaltige Betriebsmittel unter die Altölverordnung fallen. Zu den Feststoffen gehören auch Kanister und Fässer, in denen zum Beispiel Altöl zwischengelagert wird. Aufgrund der Ablagerungen müssen diese Behälter fachgerecht entsorgt werden.
Einfache und schnelle Entsorgung
Für eine möglichst schnelle Entsorgung füllen Sie den Abholauftrag digital aus. Sie haben Fragen zur Entsorgung von Feststoffen? Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb helfen wir Ihnen gerne weiter.
Entsorgen von Altreifen
Entsorgen von Feststoffen: Batterien und Akkus
Die Bedeutung für den Umwelt- und Ressourcenschutz liegt in dem Inhalt von Batterien und Akkus. Sie enthalten Wertstoffe, die recycelt werden können. Allerdings enthalten sie auch gesundheits- und umweltgefährliche Stoffe. Daher müssen sie fachgerecht entsorgt werden. Als zertifizierter Entsorgungsbetrieb nehmen wir Ihre Bleibatterien zurück, verwerten diese und stellen Ihnen einen Entsorgungsnachweis aus.
Gesetzliche Grundlage für Altbatterien
Im Jahr 2006 trat die EU-Batterierichtlinie (BattRL) in Kraft mit dem Ziel, die Umweltbelastungen durch Altbatterien zu reduzieren. Das Batteriegesetz (BattG), das die BattRL in nationales Recht umsetzt, gilt für alle Arten von Batterien und Akkumulatoren – also für Fahrzeugbatterien, Industriebatterien und die aus dem Haushalt bekannten Gerätebatterien. Die etablierten Recyclingprozesse fokussieren sich auf die Rückgewinnung von Quecksilber, Cadmium, Blei, Zink, Eisen, Aluminium, Nickel, Kupfer, Silber, Manga und Kobalt aus den Altbatterien und Akkus.
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Was sind ÖVB?
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ÖVB sind ölverschmutzte Betriebsmittel. Zu diesen zählen u. a. leere Ölkanister, verschmutzte Putzlappen oder Filtermaterialien. Kurz gesagt: alle Materialien, die mit Gefahrstoffen in Berührung gekommen sind. Einzuordnen sind die ÖVB in der AVV als „Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind. Somit ergibt sich auch der Abfallschlüssel 15 02 02*.
Aufbewahrung von ÖVB
Die richtige Aufbewahrung ist hierbei essenziell. Hierfür sind Spezialbehälter vorgesehen. Diese müssen für feste und pastöse Stoffe sowie deren Transport geeignet sein. Dies ist so wichtig, da schon das falsche Lagern dazu führen kann, dass eine gewisse Feuer- und Explosionsgefahr entsteht und auch das Risiko der Grund- und Trinkwasserverschmutzung steigt.
Gerne helfen wir Ihnen, Sie bestens über diesen Gefahrstoff zu informieren und die Entsorgung fachgerecht vorzunehmen.
Entsorgen von Ölfiltern
Ölfilter sind dafür da, dass das Motoröl nicht durch Schmutzpartikel, Ruß oder reinen Kraftstoff verunreinigt wird. Somit wird der Ölfilter eingesetzt, um das Motoröl zu reinigen. Aufgrund des Kontaktes mit Motoröl ist der Ölfilter als gefährlicher Stoff einzuordnen.
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